Vereinsrecht verständlich erklärt.
Fünfzehn zentrale Begriffe aus Vereinsrecht, Vereinsbuchhaltung und Gemeinnützigkeitsrecht — mit BGB- und AO-Verweisen, Pflicht-Inhalten und Praxis-Hinweisen für Vorstände, Kassenwartinnen und Schriftführer.
Ehrenamtspauschale (§3 Nr. 26a EStG)
Die Ehrenamtspauschale nach §3 Nr. 26a EStG ist ein Steuerfreibetrag von 840 € pro Jahr für nebenberufliche, gemeinnützige Tätigkeiten — z. B. für Vorstand, Kassenwart oder Schriftführer.
Begriff lesenEingetragener Verein (e.V.)
Der eingetragene Verein (e. V.) ist nach BGB §21 ein nicht-wirtschaftlicher Verein mit Eintragung im Vereinsregister — er ist rechtsfähig und kann selbst Rechte und Pflichten begründen.
Begriff lesenSatzung (Verein, BGB §57)
Die Satzung ist die schriftliche Verfassung eines Vereins nach BGB §57 — Pflicht-Bestandteil für die Eintragung ins Vereinsregister und für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Begriff lesenSEPA-Lastschriftmandat
Das SEPA-Lastschriftmandat ist die schriftliche Einzugsermächtigung des Mitglieds nach SEPA-Verordnung 260/2012/EU — Voraussetzung für den Beitragseinzug per Lastschrift.
Begriff lesenSpendenbescheinigung (§10b EStG)
Die Spendenbescheinigung — amtlich „Zuwendungsbestätigung“ — ist der Nachweis nach §50 EStDV, mit dem Spender Zuwendungen an gemeinnützige Vereine steuerlich nach §10b EStG geltend machen können.
Begriff lesenVereinsbeitrag
Der Vereinsbeitrag ist die regelmäßige Geldleistung, die Mitglieder zur Finanzierung des Vereins zahlen — Höhe und Fälligkeit sind in Satzung oder Beitragsordnung geregelt.
Begriff lesenVereinsregister
Das Vereinsregister ist das beim Amtsgericht geführte öffentliche Register, in das eingetragene Vereine (e.V.) nach §55 BGB eingetragen werden — Voraussetzung für die Rechtsfähigkeit.
Begriff lesenVorstand (Verein, BGB §26)
Der Vorstand vertritt den Verein nach §26 BGB gerichtlich und außergerichtlich — er ist gesetzliches Vertretungsorgan und führt die laufenden Geschäfte.
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