Eingetragener Verein (e.V.)
Der eingetragene Verein (e. V.) ist nach BGB §21 ein nicht-wirtschaftlicher Verein mit Eintragung im Vereinsregister — er ist rechtsfähig und kann selbst Rechte und Pflichten begründen.
Definition und Rechtsgrundlage
Der eingetragene Verein, abgekürzt e. V., ist nach §21 BGB ein nicht-wirtschaftlicher Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und der durch Eintragung im Vereinsregister Rechtsfähigkeit erlangt. Mit der Eintragung wird der Verein zur eigenen juristischen Person — er kann Eigentum erwerben, Verträge schließen, Mitarbeiter einstellen, klagen und verklagt werden. Vor Eintragung ist der Verein lediglich nicht-rechtsfähig nach §54 BGB; die Vorstandsmitglieder haften dann gesamtschuldnerisch für eingegangene Verbindlichkeiten.
Voraussetzungen für die Gründung: mindestens sieben Gründungsmitglieder (§59 Abs. 3 BGB), eine Satzung, die den Anforderungen von §57 BGB genügt, und ein gewählter Vorstand mit eindeutiger Vertretungsbefugnis. Die Eintragung erfolgt beim örtlich zuständigen Amtsgericht durch notariell beglaubigte Anmeldung sämtlicher Vorstandsmitglieder. Gerichtskosten betragen je nach Bundesland zwischen 50 und 100 €.
Mit dem Status e. V. verbunden ist die Haftungsprivilegierung des Vorstands: Im Außenverhältnis haftet zunächst nur das Vereinsvermögen, nicht das Privatvermögen des Vorstands. Im Innenverhältnis haftet der ehrenamtliche Vorstand nach §31a BGB nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit — und auch das nur bis zu einer geringfügigen Vergütung von 840 €/Jahr. Der e. V. ist damit für ehrenamtlich getragene Strukturen die Standard-Rechtsform — alternative Formen wie gGmbH oder Stiftung sind komplexer und teurer in Verwaltung.
Pflichten eines eingetragenen Vereins
- Führung der Mitgliederliste mit aktuellen Stamm- und Adressdaten als Grundlage für Einberufung der JHV
- Anmeldung jeder Vorstandsänderung, Satzungsänderung und Sitzverlegung beim Vereinsregister
- Mindestens jährliche Mitgliederversammlung (JHV) nach Satzung — Einladung, Tagesordnung, Protokoll
- Jahresabschluss mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder ggf. Bilanz, Vorlage zur Kassenprüfung
- Bei Gemeinnützigkeit: Körperschaftsteuererklärung KSt 1 mit Anlage Gem alle drei Jahre, Mittelverwendungs-Pflicht
- DSGVO-Einhaltung: Datenschutzhinweise, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, AVV mit IT-Dienstleistern
- Transparenzregister-Meldung nach Geldwäschegesetz §20 Abs. 2 GwG — Vorstand als wirtschaftlich Berechtigte
Vom Gründungs-Wizard bis zur laufenden Verwaltung
verein.xhub begleitet den e. V. vom Gründungs-Wizard bis zur Auflösung: Satzungs-Vorlage nach §57/§58 BGB mit Mustersatzung-Klauseln aus Anlage 1 zu §60 AO, automatische Liste der sieben Gründungsmitglieder mit Unterschriften-Sammlung, fertig ausgefüllter Vereinsregister-Anmeldetext für den Notar. Nach erfolgter Eintragung wird die VR-Nummer hinterlegt und der Verein kann sofort produktiv arbeiten.
Im laufenden Betrieb erinnert die Software an alle pflichtmäßigen Termine: jährliche JHV, dreijährliche Steuererklärung mit Anlage Gem, Transparenzregister-Aktualisierung bei Vorstandswechsel, Aufbewahrungsfristen für Belege (10 Jahre nach §147 AO) und für DSGVO-Dokumentation. Der Verein bleibt damit dauerhaft compliant — auch bei rotierenden Vorständen, deren Wissen nicht über Generationen verloren geht.