verein.xhub Logoverein.xhub
Glossar-Eintrag

Spendenbescheinigung (§10b EStG)

Die Spendenbescheinigung — amtlich „Zuwendungsbestätigung“ — ist der Nachweis nach §50 EStDV, mit dem Spender Zuwendungen an gemeinnützige Vereine steuerlich nach §10b EStG geltend machen können.

Definition und Rechtsgrundlage

Die Spendenbescheinigung — im amtlichen Sprachgebrauch „Zuwendungsbestätigung“ — ist die schriftliche Bescheinigung eines gemeinnützigen Vereins, dass eine Geld- oder Sachspende eingegangen ist und für satzungsmäßige Zwecke verwendet wird. Sie ist die Grundlage für den Sonderausgabenabzug des Spenders nach §10b EStG bzw. §9 KStG. Der Spender kann pro Jahr bis zu 20 % seines Gesamteinkommens als Sonderausgaben absetzen, in besonderen Fällen sogar mehr (Vortrag in Folgejahre möglich nach §10b Abs. 1 S. 9 EStG).

Berechtigt zur Ausstellung sind ausschließlich Körperschaften, denen das Finanzamt einen gültigen Freistellungsbescheid oder eine Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid mit Gemeinnützigkeits-Feststellung erteilt hat. Der maßgebliche Bescheid darf nicht älter als fünf Jahre (Erteilung) bzw. drei Jahre (vorläufige Bescheinigung neu gegründeter Vereine) sein. Wird der Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt, sind alle bereits ausgestellten Bescheinigungen ungültig — der Verein haftet bei vorsätzlicher Falschausstellung mit 30 % der Spendensumme nach §10b Abs. 4 EStG.

Pflicht ist die Verwendung des amtlichen Musters laut BMF-Schreiben vom 7. November 2013 (zuletzt geändert 2024). Es existieren separate Muster für Geldzuwendungen, Sachzuwendungen, Mitgliedsbeiträge (nur für bestimmte Zwecke wie Wissenschaft oder Bildung absetzbar), sowie für Aufwandsspenden — letzteres erfordert vorherigen schriftlichen Verzicht auf einen ernsthaft vereinbarten Aufwendungsersatzanspruch.

Pflicht-Inhalte einer Zuwendungsbestätigung

  • Vollständiger Name und Anschrift des Vereins, Datum des Freistellungsbescheids und Festsetzungsfinanzamt
  • Vollständiger Name und Anschrift des Spenders sowie Datum der Zuwendung
  • Betrag der Geldzuwendung in Ziffern und Buchstaben oder genaue Bezeichnung und Wert der Sachspende
  • Bestätigung, dass die Zuwendung ausschließlich für satzungsmäßige, gemeinnützige Zwecke verwendet wird
  • Verzichtserklärung bei Aufwandsspenden mit ausdrücklichem Hinweis auf §10b Abs. 3 S. 5 EStG
  • Vereinfachter Zuwendungsnachweis: bis 300 € genügt der Bareinzahlungs- oder Buchungsbeleg plus eine Beitrittsbestätigung des Vereins (§50 Abs. 4 EStDV)
  • Aufbewahrungsfrist: zehn Jahre für den Verein, Spender muss Original sieben Jahre vorhalten

Spendenbescheinigungen automatisiert mit verein.xhub

verein.xhub generiert Zuwendungsbestätigungen exakt nach BMF-Mustertext — automatisch beim Eingang einer Spende auf dem Vereinskonto über Bankabgleich, Stripe, PayPal oder bei manueller Buchung. Spender mit Mitgliedsverknüpfung erhalten ihre Bescheinigung als PDF im Mitglieder-Portal oder per E-Mail; auf Wunsch wird einmal jährlich eine konsolidierte Jahresbescheinigung mit Einzelbeträgen ausgestellt. Der Verein zahlt 0 % Plattform-Gebühr auf Spenden — anders als bei vielen Donation-Marktplätzen, die 3 bis 8 % einbehalten.

Beim Aberkennungs-Risiko greift ein Sicherheitsnetz: Die Software prüft die Gültigkeit des hinterlegten Freistellungsbescheids und blockiert die Ausstellung, falls der Bescheid älter als fünf Jahre ist oder die Gemeinnützigkeit als „in Prüfung“ markiert wurde. Sachspenden werden mit Wertgutachten-Anhang archiviert — wichtig bei Spenden über 300 €, wo der Vereinfachte Nachweis nicht mehr greift.

Bereit, deinen Verein zu modernisieren?

verein.xhub übernimmt Mitgliederverwaltung, SEPA-Beiträge, Spendenbescheinigungen und die JHV-Vorbereitung in einer Plattform. Bis 50 Mitglieder dauerhaft kostenlos.