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Handbuch · Kapitel 1: Verein neu anlegen
Abschnitt 1.5 · für den Vorstand

Mitgliedschaft & Satzung

Die Kündigungsfrist in drei Fristarten, die E-Mail bei Statusänderung und der Satzungshinweis zur Zugangsfiktion, mit Musterklausel zum Kopieren.

Dauer
etwa 10 Minuten
Stand
September 2026

Dieser Reiter ist kurz, aber er wirkt an einer heiklen Stelle: beim Austritt. Die App beschreibt ihn so: „Diese Werte stehen in der Satzung des Vereins und wirken an zwei Stellen: im Kündigungs-Dialog der Geschäftsstelle und bei der Selbst-Kündigung im Mitgliederportal — beide rechnen mit derselben Regel.“

WoLinke Navigation › Vereinsstruktur › Reiter Mitgliedschaft & Satzung

Bevor ihr beginnt

  • Die Satzung, aufgeschlagen beim Paragraphen zur Beendigung der Mitgliedschaft.

1Kündigungsfrist wählen

Es gibt genau drei Fristarten, als Auswahl, keine freie Zahl. Solange nichts gewählt ist, steht dort „Noch nichts eingestellt — es gilt die Vorgabe: zum Jahresende.“

  • Zum Jahresende (Vorgabe): „Die Mitgliedschaft endet am 31.12. Eine Kündigung am 31.12. wirkt zum nächsten Jahresende.“
  • Zum Quartalsende: „Die Mitgliedschaft endet am letzten Tag des laufenden Quartals.“
  • Feste Anzahl Monate: „Die Mitgliedschaft endet die angegebene Zahl von Monaten nach dem Tag der Kündigung.“ Dazu erscheint das Feld Monate, 1 bis 24, Vorgabe 3.

2Benachrichtigungen an Mitglieder

Ein Schalter: E-Mail bei Statusänderung senden, standardmäßig an. „Bei Aufnahme und bei Eingang einer Kündigung erhält das Mitglied eine E-Mail. An verstorbene oder anonymisierte Personen geht nie eine.“

Unten Speichern; der Knopf ist gesperrt, solange ihr nichts geändert habt. Die App bestätigt mit „Mitgliedschafts-Regeln gespeichert.“

3Satzungshinweis: Versand ist nicht Zugang

Darunter steht kein Formular, sondern ein Hinweis für eure nächste Satzungsänderung. Die App kann belegen, dass eine Einladung zur Mitgliederversammlung versandt wurde; ob sie zugegangen ist (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB), kann sie nicht belegen. Deshalb bietet sie eine Musterklausel zum Kopieren an:

„Die Einladung zur Mitgliederversammlung gilt als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Mitglied dem Verein in Textform mitgeteilte Anschrift oder E-Mail-Adresse abgesendet wurde. Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verein eine Änderung dieser Anschrift oder E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.“

Text kopieren legt die Klausel in die Zwischenablage. Die App sagt dazu selbst: „Das ist ein Vorschlag und keine Rechtsberatung. Ob eine solche Klausel im Einzelfall trägt, hängt von der übrigen Satzung ab — lass sie vor der Aufnahme prüfen.“

Was danach kommt

Wer Spinde, Stände oder Plätze an Mitglieder vergibt, richtet als Nächstes die Ressourcen ein. Alle anderen springen zu 1.9 SEPA & Bank, dem letzten Punkt der Checkliste.

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