Vereinsbeitritt-Formular mit SEPA-Mandat
Druckbarer Aufnahmeantrag mit allen Pflichtfeldern, die ihr für die Mitgliederliste und den Beitragseinzug benötigt – inklusive Datenschutz-Einwilligung, SEPA-Mandat-Block und Sonderregelung für Minderjährige. Stand April 2026.
Was steckt drin?
- Stammdaten-Block – Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Postanschrift, E-Mail, Telefon. Mindestens Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Anschrift sind für die Mitgliederliste nach BGB §72 erforderlich.
- Mitgliedschaftsart – ordentlich, fördernd, jugendlich, Familienmitgliedschaft. Optional ein Feld für die Eingangsabteilung (z. B. „Fußball-Jugend U13“).
- Beitragszustimmung – Hinweis auf die geltende Beitragsordnung und die aktuellen Beitragssätze, Bestätigung der Kenntnisnahme der Satzung.
- SEPA-Mandat-Block – IBAN, BIC, Mandatsreferenz, Unterschrift zum Lastschrifteinzug. Optional zum Ankreuzen, weil manche Mitglieder per Überweisung zahlen wollen.
- Datenschutz-Einwilligung – Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung, separate Einwilligung in Newsletter und Fotoveröffentlichung.
- Sonderblock für Minderjährige – Unterschrift beider Erziehungsberechtigter, Geburtsdatum prüfen, Hinweis auf Einwilligung in Fotoaufnahmen nach Art. 8 DSGVO bei Kindern unter 16.
So füllst du das Formular aus
- Vereinskopf personalisieren. Vereinsname, Anschrift, Bankdaten, Telefon des Mitgliederwarts. Die Felder mit Platzhaltern sind so platziert, dass ihr nur einen Stempel braucht.
- Beitragsordnung als Anhang beilegen. Die Satzung selbst regelt meist nur die Pflicht zur Beitragszahlung – die konkreten Höhen stehen in einer separaten Beitragsordnung. Diese muss der Antragsteller kennen, sonst ist die Beitragszustimmung anfechtbar.
- Mit Vorstandsbeschluss aufnehmen. Nach Eingang des Antrags muss der Vorstand laut Satzung über die Aufnahme entscheiden – meist innerhalb von vier Wochen. Eine schriftliche Aufnahmebestätigung schicken: Datum der Aufnahme, Mitgliedsnummer, erste Beitragsfälligkeit.
- In die Mitgliederliste eintragen. Pflicht nach BGB §72: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Wohnort. Die Liste muss laufend geführt werden und ist bei Verlangen jedem Mitglied zugänglich – allerdings nicht unbeschränkt: berechtigtes Interesse muss vorliegen, etwa für Mitgliederanträge zur JHV.
- SEPA-Mandat dokumentieren. Original aufbewahren, in der Vereinssoftware die Mandatsreferenz und das Datum der Unterschrift erfassen. Vor dem ersten Einzug die Pre-Notification per E-Mail oder Brief verschicken.
Sonderfall: Minderjährige Mitglieder
Im Vereinsalltag besonders relevant – Sport-, Musik-, Pfadfindervereine bestehen oft mehrheitlich aus Jugendlichen. Rechtliche Besonderheiten:
- Bis 7 Jahre – Geschäftsunfähig nach BGB §104. Eltern unterschreiben den Antrag stellvertretend, das Kind wird Mitglied.
- 7 bis 18 Jahre – beschränkt geschäftsfähig. Eltern müssen dem Antrag zustimmen (BGB §107). Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen unterschreiben, sonst ist die Aufnahme schwebend unwirksam.
- Stimmrecht in der JHV – meist erst ab 18 oder ab 16 (regelt die Satzung). Jugendliche unter dieser Grenze haben Anwesenheitsrecht, aber kein Stimmrecht. Wahlrecht ins Vorstandsamt regelt ebenfalls die Satzung.
- Datenschutz-Einwilligung – nach Art. 8 DSGVO können Kinder ab 16 selbst in die Verarbeitung ihrer Daten für Online-Dienste einwilligen, jüngere Kinder brauchen die Einwilligung der Eltern. Bei Fotoaufnahmen zur Vereinszeitung oder Website immer Elterneinwilligung einholen.
Aufnahme ablehnen – wie geht das rechtssicher?
Vereine haben grundsätzlich ein Recht auf Aufnahmeauslese – sie müssen nicht jeden Antragsteller akzeptieren. Aus der Vereinsautonomie heraus dürfen Aufnahmeanträge ohne Begründung abgelehnt werden, allerdings nicht willkürlich und nicht aus diskriminierenden Gründen. Die wichtigsten Grenzen:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – eine Ablehnung wegen Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität ist unzulässig. Bei Verbandsvereinen, die ein faktisches Monopol haben (Sportfachverband), ist die Aufnahmepflicht enger.
- Monopolvereine mit Aufnahmepflicht – wenn der Verein der einzige Anbieter einer Leistung in der Region ist (etwa ein lokaler Tennisverein in einem Dorf), kann eine Aufnahmepflicht bestehen. Bundesgerichtshof hat das mehrfach bestätigt.
- Ablehnung kommunizieren – schriftlich, ohne Begründung, freundlich. Der ursprüngliche Antrag wird zurückgegeben, das SEPA-Mandat vernichtet (oder nie eingezogen). Datenschutz-Vorgabe: alle erhaltenen Daten innerhalb von vier Wochen löschen, sofern nicht der Verein noch Belege archivieren muss.
- Widerspruchsfrist – bei Vereinen mit Vereinsgerichtsbarkeit (oft im Sport, Kultur) kann der Antragsteller den Beschluss anfechten. Im zweiten Schritt ist der ordentliche Rechtsweg eröffnet.
Praxistipp: dokumentiert die Aufnahme- und Ablehnungsbeschlüsse im Vorstandsprotokoll – Datum, einstimmig oder mit X Stimmen, ggf. Begründung. Das erleichtert spätere Klärungen und ist bei Vereinsregister-Prüfungen nützlich.
Rechtliche Hinweise
Der Aufnahmeantrag ist nach Vereinsrecht kein vorgeschriebener Vertrag, hat aber in der Praxis die Funktion eines Anbieters: das künftige Mitglied bietet seinen Eintritt an, der Verein nimmt durch Vorstandsbeschluss an. Wichtige Rechtsquellen:
- BGB §38 – Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und unter Lebenden nicht vererblich.
- BGB §72 – Pflicht des Vorstands, eine Mitgliederliste zu führen.
- BGB §107 – Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen.
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Vertragserfüllung als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen der Mitgliedschaft.
- Art. 8 DSGVO – Sonderregelung für Kinder bei Einwilligungen.
- SEPA-Rulebook – formelle Anforderungen an das Lastschriftmandat.
Achtet darauf, dass Datenschutz-Einwilligungen separat ausgewiesen sind, nicht im gleichen Häkchen wie die Beitragszustimmung. Eine pauschale Einwilligung („Ich stimme der Aufnahme und allen Datenverarbeitungszwecken zu“) ist nach Art. 7 DSGVO ungültig – die Einwilligung muss „informiert“ und „getrennt von anderen Sachverhalten“ erteilt werden.