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Vorlage

Spendenformular-Vorlage für Vereine

Druckbares Formular für Geld- und Sach­spenden – mit allen Pflicht­feldern, die ihr für die Zuwendungs­bestätigung nach §10b EStG benötigt, einer anonymen Variante für Sammeldosen und einem Hinweis­block zu Online-Spenden über Stripe oder PayPal. Stand April 2026.

Spendenformular als PDF

A4, druckbar, mit Platzhaltern für Vereinsname und Bankdaten.

Was steckt drin?

  • Vereins­kopf mit Bankdaten – Name, Anschrift, IBAN, BIC, Verwendungs­zweck-Vorschlag „Spende“.
  • Spender­block – Name, Vorname, Postanschrift, optional E-Mail. Bei Spenden bis 300 € reicht für die steuerliche Anerkennung der Konto­auszug („vereinfachter Zuwendungs­nachweis“ nach §50 EStDV).
  • Spenden­art – Geld­spende, Sach­spende mit Wertangabe, Aufwands­spende mit Verzicht auf Auslagen­ersatz.
  • Verwendungs­zweck – freie oder zweck­gebundene Spende. Bei Zweck­bindung den Zweck konkret nennen, sonst ist die Spende nicht zweckgebunden.
  • Hinweis zur Zuwendungs­bestätigung – ankreuzen, ob der Spender eine Bestätigung wünscht. Auch elektronisch zulässig seit 2017.
  • Optionaler Datenschutz-Block – DSGVO-Hinweis, Einwilligung in Newsletter-Empfang, separates Kästchen für anonyme Spenden.

So füllst du das Formular aus

  1. Vereins­kopf personalisieren. Vereinsname mit „e.V.“, Postanschrift, IBAN. Bei gemeinnützigen Vereinen das Datum des aktuellen Freistellungs­bescheids vom Finanzamt einfügen – das macht die spätere Zuwendungs­bestätigung schneller.
  2. Beim Spendenein­gang prüfen. Stimmen Name und IBAN überein? Bei Bar­spenden über 200 € oder bei Online-Zahlung mit Pseudo­namen kann die spätere Spenden­bescheinigung problematisch werden – im Zweifel beim Spender rückfragen.
  3. Zuwendungs­bestätigung ausstellen. Ab 300 € ist die offizielle Bestätigung Pflicht für den steuerlichen Abzug. Pflicht­felder: Name und Anschrift des Spenders, Betrag (in Ziffern und Worten), Datum der Zuwendung, Zweck, Hinweis auf den Freistellungs­bescheid, Unterschrift eines Vorstands. Vorlage kommt vom Bundes­finanz­ministerium („Muster für Zuwendungs­bestätigungen“).
  4. Spender­liste pflegen. Auch wenn keine Bestätigung gewünscht ist, müssen Name, Adresse, Datum und Betrag im Vereins­buch stehen – Aufbewahrungs­frist 10 Jahre nach §147 AO.
  5. Bei Sach­spenden zusätzlich. Beleg über den Marktwert beifügen (Kauf­quittung, Gutachten). Bei gebrauchten Sachen einen plausiblen Zeitwert ermitteln – das Finanzamt kann nach­prüfen.

Online vs. Offline-Spenden

Die rechtlichen Pflicht­felder sind identisch, egal ob die Spende über die Vereins­website per Stripe, per PayPal oder per Über­weisung kommt. Der Unterschied liegt in der Beleg-Erstellung:

  • Banküberweisung – Konto­auszug ist bei Spenden bis 300 € ausreichend für die Steuer­erklärung des Spenders. Über 300 € braucht der Spender eine Zuwendungs­bestätigung.
  • Stripe / PayPal – Transaktions­ID muss in der Buchhaltung zuordenbar sein. Bei Stripe enthält das Webhook-Payload Vor- und Nachname sowie E-Mail – ausreichend für die Zuwendungs­bestätigung. Achtung: Stripe-Gebühren (1,5 % + 0,25 €) dürfen nicht von der Bestätigungs­summe abgezogen werden – die ganze Spendenhöhe ist abzugs­fähig.
  • Anonyme Sammeldose – ohne Spender­daten möglich, aber kein Spendenabzug möglich. Im Vereinsbuch nur Gesamt­summe und Datum erfassen. Anonyme Spenden über 1.000 € sind in Deutschland steuerlich problematisch und sollten nicht angenommen werden.

Sach­spende und Aufwands­spende richtig dokumentieren

Sach­spenden – etwa ein gespendeter Drucker, gebrauchte Sport­geräte oder eine Bühnen­technik – müssen besonders sorgfältig bewertet werden, weil das Finanzamt die Werte später nach­prüfen kann. Drei Dinge sind dabei zu beachten:

  • Marktwert zum Zuwendungs­zeitpunkt – nicht der Anschaffungs­preis des Spenders zählt, sondern der gemeine Wert am Tag der Übergabe. Bei gebrauchten Sachen ein Foto plus realistische Schätzung, am besten mit Beleg aus einer Online-Plattform.
  • Belege beifügen – Rechnung, Kauf­vertrag oder Gutachten als Anlage zur Zuwendungs­bestätigung. Ohne Beleg verweigert das Finanzamt die Anerkennung beim Spender.
  • Aus dem Privat­vermögen vs. Betriebs­vermögen – bei Spenden aus dem Betriebs­vermögen eines Unternehmens gelten andere Bewertungs­regeln (Buchwert plus stille Reserven). Im Zweifel beim Steuer­berater nachfragen.

Aufwands­spenden funktionieren anders: das Mitglied verzichtet auf einen vereinbarten Erstattungs­anspruch (z. B. Fahrt­kosten zum Wettkampf, Telefon­kosten des Schatzmeisters). Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung:

  • Schriftliche Vereinbarung vor der Aufwendung – aus der hervorgeht, dass ein echter Erstattungs­anspruch besteht.
  • Schriftlicher Verzicht zeitnah – das Mitglied muss den Erstattungs­verzicht ausdrücklich erklären, mündlich oder per E-Mail genügt nicht.
  • Wirtschaftliche Leistungs­fähigkeit des Vereins – der Verein muss in der Lage sein, die Erstattung tatsächlich zu zahlen. Bei chronisch klammen Vereinen werden Aufwands­spenden vom Finanzamt regelmäßig aberkannt.

Rechtliche Hinweise

Diese Vorlage ist eine Orientierungs­hilfe und ersetzt keine Steuer­beratung. Maßgebliche Rechts­quellen:

  • §10b EStG – Zuwendungen an gemein­nützige Körperschaften sind als Sonder­ausgaben bis zu 20 % des Gesamt­betrags der Einkünfte abzugs­fähig.
  • §50 EStDV – vereinfachter Zuwendungs­nachweis bei Spenden bis 300 €: der Bank­beleg reicht aus.
  • §63 AO – tatsächliche Geschäfts­führung muss dem Satzungs­zweck entsprechen, sonst entfällt die Gemein­nützigkeit.
  • §147 AO – 10 Jahre Aufbewahrungs­pflicht für Spenden­belege und Zuwendungs­bestätigungen.
  • BMF-Schreiben zu Muster­bestätigungen – verbindliche Vorlagen für Geld- und Sach­zuwendungen, online beim Bundes­finanz­ministerium abrufbar.
Falsch­ausgestellte Spenden­bescheinigungen sind ein erhebliches Risiko – nach §10b Abs. 4 EStG haftet der Verein bis zu 30 % der zu Unrecht bestätigten Zuwendungs­summe. Daher: vor Erst­ausstellung mit dem Steuer­berater abstimmen, besser mit einer Software arbeiten, die die Pflicht­felder automatisch befüllt.

Spenden ohne Transaktions­gebühr

verein.xhub erstellt Zuwendungs­bestätigungen automatisch nach §10b EStG, kassiert Spenden mit 0 % Plattform­gebühr und ordnet Zahlungen automatisch dem Spender zu.