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Vorlage
Satzung-Mustervorlage für gemeinnützige Vereine
Druckbare Muster-Satzung für den neu gegründeten oder zu modernisierenden e.V. – mit Pflichtangaben nach BGB §57, allen Klauseln für die Gemeinnützigkeits-Anerkennung nach AO §60 und Erläuterungen zu jedem Paragraph. Stand April 2026.
Was steckt drin?
- Vorspann mit Vereinsname, Sitz und Geschäftsjahr – die drei Mindestangaben aus BGB §57 Absatz 1.
- Zweckparagraph mit Selbstlosigkeit-Klausel – wörtlich nach AO §52 plus Mustertext für die Verfolgung des steuerbegünstigten Zwecks.
- Mitgliedschaft – Aufnahme, Beendigung durch Austritt, Tod, Streichung, Ausschluss; Beitragspflicht und Stimmrecht.
- Organe des Vereins – Vorstand nach BGB §26, Mitgliederversammlung nach BGB §32, optional erweiterter Vorstand und Beirat.
- Mitgliederversammlung-Klausel – Einladungsfrist, Form, Beschlussfähigkeit, Mehrheits-Erfordernis bei Satzungsänderung.
- Auflösung und Vermögensbindung – wer das Restvermögen erhält, damit das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkennt.
So füllst du die Satzung aus
- Vereinsname und Sitz festlegen. Der Name muss vom Sitz-Amtsgericht als unterscheidungskräftig akzeptiert werden – vor Gründung kurz dort anrufen und Auskunft einholen.
- Zweckparagraph konkretisieren. Das Finanzamt erkennt nur Zwecke aus dem Katalog AO §52 Absatz 2 an: Sport, Bildung, Jugendhilfe, Naturschutz und rund 20 weitere. Den passenden Zweck wörtlich übernehmen, dann in einem zweiten Satz eure konkreten Tätigkeiten ergänzen („… insbesondere durch …“).
- Vorstand definieren. Mindestens ein Vorstand nach BGB §26 ist Pflicht, üblich sind drei (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassenwart). Im Mustertext die Vertretungsregelung anpassen: einzeln, gemeinsam, oder „je zwei gemeinsam“.
- Beitragsordnung referenzieren. Konkrete Beitragshöhen gehören nicht in die Satzung – sonst muss bei jeder Erhöhung das Amtsgericht geändert werden. Stattdessen: „Höhe und Fälligkeit der Beiträge regelt die Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.“
- Sieben Gründerunterschriften sammeln. Nach BGB §59 sind sieben Gründungsmitglieder nötig. Alle unterschreiben das Original, das später beim Notar beglaubigt und ans Amtsgericht geht.
Inhaltlicher Aufbau im Detail
Eine vollständige Vereinssatzung sollte mindestens die folgenden Paragraphen enthalten. Die Reihenfolge hat sich in der Praxis bewährt und wird von den meisten Amtsgerichten erwartet:
- §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr – „Der Verein führt den Namen … Er hat seinen Sitz in … Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht … eingetragen werden und führt nach Eintragung den Zusatz „e.V.“. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.“
- §2 Zweck – Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von … Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch …
- §3 Selbstlosigkeit – wörtliche Übernahme der drei Sätze: keine eigenwirtschaftlichen Zwecke, Mittel nur für satzungsgemäße Zwecke, unverhältnismäßig hohe Vergütungen sind unzulässig. Diese Klausel ist nicht verhandelbar – das Finanzamt prüft sie wörtlich.
- §4 Mitgliedschaft – ordentliche, fördernde und Ehrenmitglieder. Aufnahme durch schriftlichen Antrag, Entscheidung durch den Vorstand, Ablehnung ohne Begründung möglich. Beendigung durch Austritt (Frist regeln), Tod, Streichung bei Beitragsrückstand, Ausschluss bei vereinsschädigendem Verhalten.
- §5 Beiträge – Verweis auf separate Beitragsordnung. Optional: Aufnahmegebühr, ermäßigte Beiträge für Schüler, Studenten, Familien.
- §6 Organe – Vorstand und Mitgliederversammlung. Optional: Beirat, Kassenprüfer.
- §7 Vorstand – Zusammensetzung (drei Personen empfohlen), Vertretung nach außen, Amtszeit (zwei Jahre üblich), Wiederwahl möglich, Beschlussfassung in Vorstandssitzungen.
- §8 Mitgliederversammlung – jährliche Einberufung, Einladungsfrist (vier Wochen empfohlen), Einladungsform (Textform genügt), Tagesordnung, Antragsfrist, Beschlussfähigkeit, einfache Mehrheit, qualifizierte Mehrheit (zwei Drittel) bei Satzungsänderung, drei Viertel bei Auflösung.
- §9 Kassenprüfer – zwei Kassenprüfer, jährliche Prüfung, Bericht in der Mitgliederversammlung.
- §10 Auflösung und Vermögensbindung – das Vereinsvermögen geht bei Auflösung an eine bestimmte gemeinnützige Körperschaft – Name und Zweck konkret nennen, sonst akzeptiert das Finanzamt es nicht.
Rechtliche Hinweise
Diese Mustersatzung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Sie folgt dem geltenden Vereinsrecht (BGB §§21–79) und den steuerrechtlichen Vorgaben für die Gemeinnützigkeit (AO §§51–68). Die wichtigsten Pflichtquellen:
- BGB §57 – Mindestinhalt der Satzung: Zweck, Name, Sitz, Hinweis auf Eintragung.
- BGB §58 – Soll-Inhalt: Eintritt und Austritt, Beiträge, Vorstand, Voraussetzungen für Mitgliederversammlung, Beurkundung der Beschlüsse.
- BGB §26 – Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
- BGB §32 – Mitgliederversammlung als zentrales Beschlussorgan, Niederschriftpflicht.
- AO §60 – formelle Satzungsmäßigkeit: Zweck, Selbstlosigkeit, Vermögensbindung müssen aus der Satzung selbst hervorgehen.
- AO §52 – Katalog der gemeinnützigen Zwecke. Ohne Treffer dort keine Steuerbegünstigung.
Vor Einreichung beim Notar empfiehlt sich eine Vorabstimmung mit dem zuständigen Finanzamt für Körperschaften – das Finanzamt kann die Satzung vorab auf Gemeinnützigkeitstauglichkeit prüfen („Anerkennung nach §60a AO“). Das spart später teure Nachbesserungen.