Datenschutzerklärung für Vereine
Mustertext einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung für den eingetragenen Verein – mit allen Pflichtangaben nach Art. 13 und 14 DSGVO, typischen Verarbeitungszwecken für Mitgliederverwaltung, Beitragseinzug und Veranstaltungsfotos sowie einem Block zu den Rechten der Betroffenen. Stand April 2026.
Was steckt drin?
- Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter – Name, Anschrift, E-Mail, Telefon des Vorstands sowie eines DSB, falls Pflicht (ab 20 Personen mit regelmäßiger Datenverarbeitung).
- Acht typische Verarbeitungszwecke für Vereine – Mitgliederverwaltung, Beitragseinzug per SEPA, Veranstaltungsanmeldungen, Foto- und Videoaufnahmen, Newsletter, Spendenbescheinigungen, Verbandsmeldungen, Website-Hosting.
- Rechtsgrundlagen pro Zweck – Vertrag (Art. 6 lit. b), rechtliche Verpflichtung (lit. c), berechtigtes Interesse (lit. f), Einwilligung (lit. a).
- Empfänger und Auftragsverarbeiter – Bank, Buchhaltungsdienst, Vereinssoftware, Steuerberater, Verband.
- Rechte der Betroffenen – Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.
- Speicherdauer und Löschkonzept – mit konkreten Fristen aus HGB §257, AO §147 und Vereinsrecht.
So füllst du die Datenschutzerklärung aus
- Verantwortlichen ergänzen. Vereinsname, vertretungsberechtigter Vorstand, Postanschrift, E-Mail-Adresse. Pflicht nach Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO.
- Datenschutzbeauftragten benennen oder streichen. Pflicht ab 20 Personen, die regelmäßig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten (§38 BDSG). Kleine Vereine ohne DSB streichen den entsprechenden Absatz und ersetzen ihn durch einen Hinweis: „Ein Datenschutzbeauftragter ist nach §38 BDSG nicht bestellt; Anfragen richten Sie bitte an den Vorstand.“
- Verarbeitungszwecke an euren Verein anpassen. Streicht Zwecke, die ihr nicht erfüllt (z. B. Newsletter, wenn ihr keinen versendet). Ergänzt spezielle Zwecke wie „Übermittlung an den Landessportbund zur Bestandserhebung“ oder „Online-Übertragung von Spielen“.
- Auftragsverarbeiter nennen. Vereinssoftware, Mail-Provider, Cloud-Speicher, Buchhaltungstool. Pflichtangabe bei Drittländern: USA-Anbieter brauchen Standardvertragsklauseln plus Folgenabschätzung.
- Auf der Website veröffentlichen. Im Footer als „Datenschutz“ / „Datenschutzerklärung“. Muss von jeder Unterseite mit einem Klick erreichbar sein. Auch in der Mitgliedersoftware, sofern das System eine Datenschutz-Seite vorsieht.
Pflichtangaben nach Art. 13 DSGVO
Sobald ihr direkt vom Mitglied Daten erhebt (Beitrittsformular, Newsletter-Anmeldung, Veranstaltungsanmeldung), müssen folgende Angaben „zum Zeitpunkt der Erhebung“ bereitgestellt werden:
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie ggf. eines Vertreters
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (falls bestellt)
- Zwecke der Verarbeitung und Rechtsgrundlage
- Bei berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f): das konkrete berechtigte Interesse benennen
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern
- Absicht der Übermittlung in ein Drittland und das Schutzniveau (z. B. Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln)
- Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer
- Hinweis auf Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs-, Einschränkungs- und Widerspruchsrecht sowie Recht auf Datenübertragbarkeit
- Hinweis auf Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft
- Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
- Hinweis, ob die Bereitstellung der Daten gesetzlich/vertraglich vorgeschrieben ist und welche Folgen die Nicht-Bereitstellung hat
- Vorhandensein einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (in Vereinen meist nicht relevant – kann gestrichen werden)
Sonderfall: Foto- und Video-Aufnahmen
Veranstaltungsfotos sind der häufigste Streitpunkt. Empfohlen wird ein gestuftes Vorgehen: bei reinen Übersichtsaufnahmen (Stadionblick, Saalpublikum) reicht berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f. Bei Einzel- und Gruppenporträts braucht es eine Einwilligung – am besten schriftlich auf einem separaten Formular, widerruflich. Kinder unter 16 Jahren brauchen die Einwilligung der Eltern (Art. 8 DSGVO).
Rechtliche Hinweise
Diese Mustertext-Vorlage ist Orientierung, kein Rechtsrat. Sie ersetzt keine Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Datenschutzbeauftragten. Die wichtigsten Quellen:
- Art. 13 DSGVO – Informationspflicht bei Direkterhebung beim Betroffenen.
- Art. 14 DSGVO – Informationspflicht bei Erhebung über Dritte (z. B. Mitgliederübernahme von einem anderen Verein).
- Art. 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung; sechs Rechtsgrundlagen, mindestens eine muss greifen.
- Art. 7 DSGVO – Bedingungen für die Einwilligung: freiwillig, informiert, eindeutig, jederzeit widerruflich.
- Art. 30 DSGVO – Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, intern zu führen, nicht zu veröffentlichen.
- §38 BDSG – Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ab 20 Personen.
- KUG §22 – Recht am eigenen Bild; bei Personenfotos Einwilligung des Abgebildeten erforderlich.
Aktualisiert die Datenschutzerklärung mindestens jährlich oder bei jeder Änderung der Verarbeitungszwecke. Eine veraltete Erklärung gilt als Verstoß und kann mit Bußgeld nach Art. 83 DSGVO sanktioniert werden – für Vereine in der Praxis eher unwahrscheinlich, aber Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände sind möglich.